| Taxitarif-VO Ostprignitz Ruppin stand 2010 |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Donnerstag, den 23. September 2010 um 17:48 Uhr |
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Beförderungstarife / Fahrpreise 1. Der Gesamtfahrpreis wird durch die Tarifelemente - Grundpreis - Kilometerpreis - Zeitpreis für Stillstands und Wartezeit - Zuschläge gebildet
2. Der Grundpreis beträgt 2,40€
3. Kilometerpreis - Tarifstufe 1 Fahrpreis für Leerfahrt zur Fahrgastaufnahme, wenn das Fahrtziel nicht zum Ort der Betriebssitzgemeinde zurückführt. 0,60€ je km - Tarifstufe 2 Fahrpreis je Besetzt-km werktags von 6:00Uhr bis 22:00 Uhr für die ersten 3 Besetzt-km der Fahrt 1,30€ je km für alle weiteren Besetz-km der Fahrt 1,10€ je km - Tarifstufe 3 Fahrpreis je Besetzt-km in der Zeit von 22:00Uhr bis 6:00Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 0:00Uhr - 24:00 Uhr. für die ersten 3 Besetzt-km der Fahrt 1,50€ je km für alle weiteren Besetzt-km der Fahrt 1,20€ je km
4. Zeitpreis Der Zeitpreis kann verkehrsbedingt oder vom Fahrgast 16,00 € je Stunde veranlast sein.
5. Zuschlaggebühren - für Bereitstellung eines Großraumtaxis (GRT) mit mehr als 4 Fahrgästplätzen pauschal 5,00€ - für die Beförderung von zusätzlichem Gepäck, ausgenommen Handgepäck, Kinderwagen und Rollstuhl 0,50€ - für die Mitnahme kleiner Haustiere mit / ohne Box / Käfig (ausgenommen Blindenhund) 0,50€ - für die Mitnahme sperriger Gegenstände (Fahrrad, Ski, u.a.) oder größeres Gepäck 1,50€
6. Bei der Ausführung von Fahraufträgen, deren Fahrziel sich außerhalb des Pflichtfahrgebietes befindet sowie für Fahrten, die im Rahmen von öffentlchen oder privaten Veranstaltungen ausgeführt werden, kann der Unternehmer denn Fahrpreis mit dem Veranstalter / Auftraggeber frei vereinbaren.
7. Kranken- und Behindertenbeförderung unterliegen nicht diesen Tarifbestimmungen, wenn für dessen Ausführung Rahmenverträge mit öffentlich rechtlichen Kostenträgern bestehen (Krankenkassen, Schul- und Sozialämter u. a.)
8. Werden Taxen im Rahmen von Kooperationsverträgen im Linienverkehr eingesetzt, findet diese Verordnung keine Anwendung.
Fahrtausfall bei Reiserücktritt Kommt es aus Gründen, die vom Fahrgast veranlasst sind, beim Eintreffen am Bestellort nicht zur Ausführung des angemeldeten Beförderungsauftrages, ist die Leeranfahrt nach Tarifstufe 1 zu berechnen.
Inkrafttretten Die 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom 14. Juli 2008 ( Taxitarif-VO) tritt einen Monat nach Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsengelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 23.10.2000 außer Kraft. Die vorstehende 3. Verordnung wird hiermit ausgefertigt. Neuruppin , den 14 Juli 2008 Christian Gilde Landrat
Quelle: Amtsblatt für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin 3. September 2008 |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 23. September 2010 um 18:25 Uhr |


